Die Kollektivgesellschaft ist die richtige Wahl für alle, welche mind. zu zweit möglichst schnell und unkompliziert gründen möchten. Für die Gründung ist kein Kapital notwendig. Für die Kollektivgesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen, subsidiär haften die Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch mit ihren Privatvermögen.
Keine Vorgabe
Uneingeschränkt. Zuerst Gesellschaftsvermögen, danach persönlich & solidarisch
«Fantasiebezeichnung» + KlG
Mind. 2 Gesellschafter
Möglich
Ab Umsatz von CHF 500’000 doppelte Buchhaltung