Die Antworten auf deine Fragen
I.d.R. wird dein Gründungsdossier einen Arbeitstag nach deiner Bestellung an das zuständige Handelsregisteramt weitergeleitet. Voraussetzungen dafür sind:
Manche Handelsregisterämter bieten auch ein beschleunigtes Verfahren an. Dieses verursacht allerdings Zusatzkosten von CHF 100.- bis CHF 300.- (abhängig vom Kanton).
Wir empfehlen dir jedoch, dir Zeit zu lassen und das Kapital erst bei der Bank einzuzahlen, wenn wir deinen Firmennamen überprüft haben. Die Eröffnung eines Kontos auf einen nicht eintragungsfähigen Firmennamen führt zu unnötigen Verzögerungen.
Nachdem du deine Gründungsdokumente beim Handelsregisteramt abgegeben hast, erfolgt die Publikation deiner GmbH oder AG i.d.R. innerhalb von rund 10-14 Tagen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bzw. auf www.zefix.ch.
Sobald dein Unternehmen publiziert worden ist, kannst du über das auf dem Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto hinterlegte Geld frei verfügen. Die Bank verlangt dafür in den meisten Fällen eine Kopie des Handelsregisterauszuges von deinem Unternehmen.
Falls du schneller über das Geld verfügen möchtest, kannst du manche Handelsregisterämter mit einem beschleunigten Verfahren zur Eintragung beauftragen. Das kostet allerdings zwischen CHF 100.- und CHF 300.- (je nach Kanton).
Anstelle von Bargeld kannst du auch Vermögenswerte in der Höhe deines Gesellschaftskapitals einbringen. Mischformen zwischen Bar- und Sacheinlage sind ebenfalls möglich. Für eine Gründung mit Sacheinlage werden im Vergleich zu einer Gründung mit Bareinlage zusätzlich noch folgende Dokumente benötigt:
Im Prüfungsbericht muss unser staatlich zugelassener Revisor bestätigen, dass der Gründungsbericht vollständig und richtig ist, damit der Eintrag im Handelsregister erfolgen kann.
Die Erstellung des Gründungsberichts und des Sacheinlagevertrages sowie die Prüfung durch den Revisor ergeben einen Aufpreis von pauschal CHF 750.- (Gründungskosten Sacheinlage CHF 1'500.- statt Bareinlage CHF 750.-).
Grundsätzlich gilt für Unternehmen in der Schweiz erst ab einem Umsatz von CHF 100'000.- eine Mehrwertsteuerpflicht. Falls eine Steuerpflicht gegeben ist, musst du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden und eine Mehrwertsteuernummer beantragen.
Die Umsatzgrenze von 100`000.- musst du nach der Gründung jedoch laufend überprüfen und bei Überschreiten hat umgehend eine Anmeldung bei der MWST zu erfolgen.
Manche Leistungen sind sogar von der Steuerpflicht befreit (z.B. Lieferungen von Gegenständen, die direkt ins Ausland befördert oder versendet werden). Unter gewissen Umständen kann es sogar Sinn machen, dich freiwillig der Steuerpflicht zu unterstellen, auch wenn du die Umsatzgrenze von CHF 100'000.- nicht erreichst.
Beispiel: Wenn du deinen Umsatz zu einem grossen Teil durch Exporte erzielst, ist eine freiwillige Unterstellung ratsam. Deine Exporte unterliegen nämlich nicht der Steuerpflicht. Die bezahlten Vorsteuern kannst du jedoch trotzdem geltend machen.